Pfarrei St. Franziskus
Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung (KV) wird für sechs Jahren gewählt und ist für Finanzen, Personal und Gebäude zuständig. Die KV stellt den gesetzlichen Vertreter der Pfarrkirchenstiftung dar.
Zu den wichtigsten Aufgaben der KV gehört die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens. Neben der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans ist auch die Jahresabrechnung zu erstellen.
Zudem wird der Unterhalt für die Kirche, des Pfarrheims sowie der Kindertagesstätte St. Franziskus durch die KV geregelt.
Vorstand:
Kirchenverwaltungsmitglieder: