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Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung (KV) wird für sechs Jahren gewählt und ist für Finanzen, Personal und Gebäude zuständig. Die KV stellt den gesetzlichen Vertreter der Pfarrkirchenstiftung dar.

Zu den wichtigsten Aufgaben der KV gehört die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens. Neben der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans ist auch die Jahresabrechnung zu erstellen.

Zudem wird der Unterhalt für die Kirche, des Pfarrheims sowie der Kindertagesstätte St. Hildegard durch die KV geregelt.

Die KV wurde zuletzt am 18. November 2018 gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Vorstand:

  • Andreas Beutmüller (Pfarrer)

 

Kirchenverwaltungsmitglieder:

  • Johann Marton (Kirchenpfleger)
  • Dr. Anton Dorn
  • Franz Haggenmüller
  • Franz Prestel
  • Robert Sommer
  • Michael Klein

 

 

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