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Benutzerordnung

1. Allgemeines

Die Bücherei Heiligkreuz ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzerordnung offen steht. Träger der Bücherei Heiligkreuz ist die Katholische Kirchenstiftung Heiligkreuz.

Die Bücherei Heiligkreuz dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Unterhaltung.

Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bücherei Heiligkreuz erhebt Benutzungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.

Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang und in der örtlichen Presse bekannt gemacht.

2. Anmeldung

Für die Benutzung der Bücherei ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

Personen über 18 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses an.

Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur dann ein Leserausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

Gleichzeitig stimmt der Benutzer mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, zu.

Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzerordnung an.

3. Leserausweis

Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.

Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.

Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises sind der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.

4. Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen

Die Leihfrist für Medien beträgt vier Wochen und kann maximal einmal verlängert werden. Die Verlängerung ist möglich, sofern deine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Die Verlängerung kann auch telefonisch zu den Öffnungszeiten erfolgen.

Zeitschriften können maximal für zwei Wochen ausgeliehen werden.

Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.

Bei überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Bücherei Heiligkreuz berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.

Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach besten Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.

5. Haftung und Behandlung der Medien

Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.

Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden der am, oder durch das Medium entsteht, schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder zu beheben lassen.

6. Verhalten in den Büchereiräumen

Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.

Das Hausrecht wird von der Leitung der Bücherei, oder dem beauftragten Büchereipersonal wahrgenommen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

7. Nutzungsausschluss

Bei Verstößen gegen die Büchereiordnung kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung verhängen.

Hierüber entscheidet der Träger der Bücherei Heiligkreuz auf Antrag der Büchereileitung.

8. Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung tritt mit Wirkung zum 01.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzerordnung außer Kraft gesetzt.

 

 

Kempten, den 20.05.2016

 

 

 

Pfarrer Rupert Ebbers

Vorsitzender der Pfarreiengemeinschaft Kempten-West